Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8136
FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03 (https://dejure.org/2004,8136)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2004 - 6 K 2938/03 (https://dejure.org/2004,8136)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 6 K 2938/03 (https://dejure.org/2004,8136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c
    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c
    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bis zur Aufnahme des Studiums ist nicht kindergeldschädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung; Vergleichbarkeit von geringfügiger Beschäftigung mit Vollzeitarbeitsverhältnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1084
  • EFG 2005, 533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 6 K 2636/03

    Gewährung von Kindergeld während der Wartezeit des Kindes auf einen Studienplatz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
    Erklärung zu den Einkünften und Bezügen 4.096,80 EUR (Bl. 26/27 Prozessakte 6 K 2636/03).

    Für den Zeitraum von Juli 2001 bis April 2003 ist unter dem Aktenzeichen 6 K 2636/03 eine weitere Klage anhängig; der Ausgang dieses Verfahrens hängt auch davon ab, ob der Kläger für die streitigen Zeiträume die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG nachweisen kann.

    Der Kläger legte u.a. als Nachweis über Bemühungen seines Sohnes D hinsichtlich einer Ausbildung zum Kunsttherapeuten ein Anschreiben der Fachhochschule O vom 17.10.2003 mit Antrag auf Immatrikulation zum 01.01.2004 (Bl. 74 Prozessakte 6 K 2636/03) vor.

    Er könne erst nach Beendigung der Erwerbstätigkeit als Kind berücksichtigt werden, wobei es auf den Umfang der Erwerbstätigkeit nicht ankomme (vgl. Schriftsatz v. 26.03.2004, Bl. 61/62 Prozessakte 6 K 2636/03).

    Durch das Schreiben der Fachhochschule O vom 17.10.2003 über die Zusage eines Studienplatzes für das Wintertrimester 2004 und die Aufforderung zur Immatrikulation (Bl. 74 Prozessakte 6 K 2636/03) ist nachgewiesen, dass der Sohn des Klägers sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat.

    Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG sind für den streitigen Zeitraum Oktober bis Dezember 2003 nachgewiesen durch das Schreiben der Fachhochschule O vom 17.10.2003 (BL. 86/87 Prozessakte 6 K 2636/03).

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
    Hieran --und damit an einer durch die Unterhaltslasten bedingten Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern-- fehlt es jedoch, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92 , BFH/NV 2002, 260 ; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris; vom 14.05.2002 - VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551).

    Der BFH stellt nämlich in seiner Rechtsprechung zu Vollzeitarbeitsverhältnissen (VI R 143/99 v. 24.05.00; VI R 39/00 v. 19.10.01; VIII R 90/01 v. 19.02.02 und VIII R 83/98 v. 14.05.02) darauf ab, dass bei einem vollzeitbeschäftigten Kind keine typische Unterhaltssituation besteht, da dieses seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
    Hieran --und damit an einer durch die Unterhaltslasten bedingten Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern-- fehlt es jedoch, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92 , BFH/NV 2002, 260 ; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris; vom 14.05.2002 - VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551).

    Der BFH stellt nämlich in seiner Rechtsprechung zu Vollzeitarbeitsverhältnissen (VI R 143/99 v. 24.05.00; VI R 39/00 v. 19.10.01; VIII R 90/01 v. 19.02.02 und VIII R 83/98 v. 14.05.02) darauf ab, dass bei einem vollzeitbeschäftigten Kind keine typische Unterhaltssituation besteht, da dieses seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 90/01

    Kindergeld; Abgrenzung Berufsausbildung/-Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
    Hieran --und damit an einer durch die Unterhaltslasten bedingten Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern-- fehlt es jedoch, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92 , BFH/NV 2002, 260 ; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris; vom 14.05.2002 - VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551).

    Der BFH stellt nämlich in seiner Rechtsprechung zu Vollzeitarbeitsverhältnissen (VI R 143/99 v. 24.05.00; VI R 39/00 v. 19.10.01; VIII R 90/01 v. 19.02.02 und VIII R 83/98 v. 14.05.02) darauf ab, dass bei einem vollzeitbeschäftigten Kind keine typische Unterhaltssituation besteht, da dieses seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 83/98

    Kindergeld; keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
    Hieran --und damit an einer durch die Unterhaltslasten bedingten Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern-- fehlt es jedoch, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92 , BFH/NV 2002, 260 ; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris; vom 14.05.2002 - VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551).

    Der BFH stellt nämlich in seiner Rechtsprechung zu Vollzeitarbeitsverhältnissen (VI R 143/99 v. 24.05.00; VI R 39/00 v. 19.10.01; VIII R 90/01 v. 19.02.02 und VIII R 83/98 v. 14.05.02) darauf ab, dass bei einem vollzeitbeschäftigten Kind keine typische Unterhaltssituation besteht, da dieses seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

  • BFH, 23.02.2006 - III R 8/05

    Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung aus einer Erwerbstätigkeit

    Das Urteil des FG betreffend den Zeitraum Oktober bis Dezember 2003 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 533 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 6 K 2636/03

    Gewährung von Kindergeld während der Wartezeit des Kindes auf einen Studienplatz

    Gegen diesen Aufhebungsbescheid hatte sich der Kläger gleichfalls gewandt und im anschließenden Klageverfahren obsiegt (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2004 - 6 K 2938/03, EFG 2005, 533; Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: III R 8/05).

    Zur Begründung wird insoweit auf das Urteil des Senats vom 09.12.2004 - 6 K 2938/03 - Bezug genommen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 K 1241/04

    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind während langer Wartezeit auf

    Liegt dessen monatlicher Verdienst darunter, ist davon auszugehen, dass das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, so dass es dem Grunde nach zu berücksichtigen ist, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG erfüllt sind (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 09.12 2004 6 K 2938/03, EFG 2005, 533 mit Anm. Haferkamp, Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen III R 8/05; vgl. auch Glanegger in Schmidt, EStG , 24. Aufl. 2005, § 32 , Rdnr. 42).
  • VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10

    Abwasserbeseitigungsbeitrag- Berechnung der Dachgeschossfläche

    Fehlt in der Satzung eine Definition des Vollgeschosses ist - da die Kommunalabgabengesetze zum Begriff des Vollgeschosses keine eigene Bestimmungen enthalten - auf die Begriffe des Baurechts zurückzugreifen und dann gemäß § 20 Abs. 1 BauNVO auf die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung (so OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2008 - 2 LA 27/08 - NVwZ-RR 2009, 451 m. w. N.; vgl. auch Ecker/Hinkel, Kommunalabgaben in Thüringen, Anm. 14.3 zu § 7, u. a. hier auch unter Hinweis auf VG Weimar, Urteil vom 07.08.2005 - 6 K 2938/03 We zur Zulässigkeit einer lichten Höhe von zwei Metern).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht